Casino-Lizenz in zwei Minuten selbst prüfen

Kurz gesagt: Von allen Fragen zu einem unbekannten Anbieter hat genau eine eine eindeutige Antwort: Besitzt die Gesellschaft dahinter eine deutsche Erlaubnis? Geprüft wird das in drei Schritten – Impressum, Verzeichnis, Erlaubnisart – und das dauert rund zwei Minuten. Diese Seite beschreibt die Schritte, die drei häufigsten Fehler dabei und eine Gegenprobe im Angebot selbst.

Die drei Schritte

Schritt eins: das Impressum. Jede Seite, die sich an Nutzer in Deutschland richtet, muss Angaben zum Betreiber machen. Gesucht sind drei: der Name der Gesellschaft, der Sitz und die Registernummer. Notieren Sie alle drei. Entscheidend ist der Gesellschaftsname – nicht der Name der Website, nicht der Markenname im Kopfbereich.

Schritt zwei: das Verzeichnis. Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder mit Sitz in Halle an der Saale führt ein öffentliches Verzeichnis der Anbieter mit deutscher Erlaubnis. Suchen Sie dort nach dem notierten Gesellschaftsnamen. Steht er nicht darin, gibt es keine deutsche Erlaubnis – unabhängig davon, was auf der Seite behauptet wird.

Schritt drei: die Erlaubnisart. Erlaubnisse werden nach Angebotsarten erteilt. Eine Erlaubnis für Sportwetten deckt keine virtuellen Automatenspiele, und umgekehrt. Prüfen Sie daher die Spalte, die die Angebotsart nennt, und vergleichen Sie sie mit dem, was Sie spielen wollen.

Diese drei Schritte sind die vollständige Prüfung. Alles, was danach kommt, ist Zusatzinformation – nützlich, aber nicht entscheidend. Und alles, was vorher kommt, ist Eindruck: Gestaltung, Bonus, Spielauswahl, Geschwindigkeit der Seite. Keine dieser Eigenschaften ersetzt den Abgleich, und keine ändert etwas an seinem Ergebnis.

Ein organisatorischer Hinweis: Legen Sie sich die notierten Angaben ab, am besten mit Datum. Wenn Ihnen später eine andere Marke mit identischer Registernummer begegnet, wissen Sie sofort, dass es derselbe Betreiber ist. Wie man das nutzt, steht unter Woran man ein wirklich neues Casino erkennt.

Casino-Lizenz prüfen – Bildschirm mit geöffnetem Impressum und Notizzettel
Schritt eins ist immer derselbe: den Firmennamen notieren, nicht den Markennamen.

Die drei häufigsten Fehler beim Abgleich

Erster Fehler: nach der Marke suchen. Das ist mit Abstand der häufigste und führt in beide Richtungen zu falschen Ergebnissen. Eine Marke kann anders heißen als ihre Gesellschaft, und eine Gesellschaft kann mehrere Marken führen. Wer den Markennamen eingibt und nichts findet, hat unter Umständen nur den falschen Suchbegriff benutzt – und wer einen ähnlichen Namen findet, hat unter Umständen eine andere Gesellschaft erwischt.

Zweiter Fehler: die Erlaubnisart übersehen. Bei neuen Anbietern kommt es vor, dass eine Erlaubnisart zuerst erteilt wird und eine zweite später folgt. Eine Seite kann daher zu Recht mit einer deutschen Erlaubnis werben und ein Produkt anbieten, das davon nicht gedeckt ist. Der Eintrag allein beantwortet die Frage also nicht vollständig.

Dritter Fehler: Namensähnlichkeit für Identität nehmen. Firmennamen im Glücksspielumfeld ähneln sich, und Zusätze zur Rechtsform unterscheiden Gesellschaften, die ansonsten gleich heißen. Vergleichen Sie deshalb nicht nur den Namen, sondern auch Sitz und – wo verfügbar – die Registernummer. Zwei Zeichen Unterschied können zwei verschiedene Rechtsträger bedeuten.

Ein vierter, seltenerer Fall verdient Erwähnung, weil er bei jungen Marken wirklich auftritt: Die Gesellschaft steht im Verzeichnis, aber die Marke, auf der Sie sich befinden, wird dort nicht genannt. Das kann korrekt sein, weil Erlaubnisse gesellschafts- und nicht markenbezogen erteilt werden. Belastbar ist es nur, wenn der Gesellschaftsname im Impressum der Marke mit dem Eintrag übereinstimmt. Weichen die beiden Namen voneinander ab, bleibt nichts offen – dann liegt die Antwort vor.

Wenn Sie nach dieser Prüfung unsicher bleiben, ist die Gegenprobe im Angebot selbst der nächste Schritt – beschrieben weiter unten. Sie ersetzt den Abgleich nicht, liefert aber zusätzliche Befunde, die sich ohne Anmeldung erheben lassen.

Was ein Eintrag nicht bedeutet

Der Abgleich beantwortet eine Frage sehr genau und viele andere überhaupt nicht. Diese Grenze auszusprechen gehört zur Prüfung, weil sonst aus einem Eintrag ein Gütesiegel wird, das er nicht ist.

Ein Eintrag bedeutet nicht, dass der Anbieter verlässlich auszahlt. Er bedeutet, dass der Anbieter an die Vorgaben des Glücksspielstaatsvertrags 2021 gebunden ist und beaufsichtigt wird. Dass auch erlaubte Anbieter Pflichten verletzen können, zeigt eine Entscheidung des Landgerichts Memmingen vom 3. Juli 2025 unter dem Aktenzeichen 34 O 1733/24: Setzt ein Anbieter das für alle Anbieter gemeinsam geltende Monatslimit von 1.000 Euro nicht durch und entstehen dadurch übermäßige Verluste, schuldet er Schadensersatz. Rechtskräftig ist diese Entscheidung nicht; die Berufung liegt beim Oberlandesgericht München.

Ein Eintrag bedeutet auch nicht, dass die Bonusbedingungen fair sind. Umsatzfaktor, Bezugsgröße, Frist und Gewinnobergrenzen setzt der Anbieter selbst; die Aufsicht prüft sie nicht auf Attraktivität. Und er bedeutet nicht, dass es keine Auszahlungsobergrenze pro Woche gibt – solche Klauseln sind zulässig, wenn sie in den Bedingungen stehen.

Ein Eintrag sagt schließlich nichts über das Alter des Betreibers im Sinne von Erfahrung. Er kann gestern erteilt worden sein. Wer wissen will, wie ein Anbieter mit größeren Auszahlungen oder mit Beschwerden umgeht, braucht entweder Zeit oder einen eigenen Test; beides ist unter Neue Online Casinos im Test beschrieben.

Umgekehrt ist der Nutzen des Eintrags trotzdem groß, und er lässt sich in einem Satz sagen: Er entscheidet darüber, ob es im Streitfall eine zuständige deutsche Behörde gibt und ob der Vertrag mit dem Anbieter wirksam ist. Das ist mehr, als jedes Siegel leisten kann.

30 Sek.Impressum öffnen und notieren60 Sek.Im Verzeichnis suchen30 Sek.Erlaubnisart prüfen
Erfahrungswert dieser Redaktion: Die vollständige Erlaubnisprüfung dauert rund zwei Minuten. Der längste Schritt ist die Suche nach dem Gesellschaftsnamen im Verzeichnis der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder.
Casino Lizenz Siegel – Abzeichen ohne lesbare Nummer im Seitenfuß
Was im Fußbereich einer Seite steht, ersetzt den Abgleich mit dem Verzeichnis nicht.

Was ausdrücklich nicht als Nachweis taugt

Auf Casinoseiten begegnen mehrere Formen von Bestätigung, die wie ein Nachweis aussehen und keiner sind. Fünf davon lohnt es zu kennen, weil sie ständig auftreten.

Ein Sonderfall ist die Angabe einer Lizenznummer, die auf ein Register in einem Drittstaat verweist. Solche Nummern sind oft echt, und das Register existiert. Es beantwortet nur eine andere Frage, nämlich die nach der Zulässigkeit in diesem Drittstaat. Für Deutschland bleibt die Antwort offen, bis der Gesellschaftsname im deutschen Verzeichnis gefunden ist.

Praktisch heißt das: Wenn Ihnen jemand erklärt, der Abgleich sei nicht nötig, weil ein anderer Nachweis vorliege, dann ist das ein guter Zeitpunkt, den Abgleich zu machen. Er kostet zwei Minuten.

Die Gegenprobe im Angebot selbst

Ergänzend zum Verzeichnis gibt es vier Beobachtungen, die unmittelbar aus dem Gesetz folgen und sich ohne Anmeldung erheben lassen. Sie ersetzen den Abgleich nicht, aber sie bestätigen ihn – und sie sind schnell.

Die Einsatzskala. Mehr als einen Euro je Runde lässt § 22a Abs. 7 des Glücksspielstaatsvertrags 2021 bei virtuellen Automatenspielen nicht zu. Öffnen Sie einen Titel im Demo-Modus und sehen Sie sich die auswählbaren Beträge an. Findet sich dort ein höherer Wert, greift die Vorschrift hier nicht.

Die Pflichtangaben am Einsatzfeld. Abs. 3 schreibt verständlich erreichbare Spielregeln und einen Gewinnplan vor; zusätzlich gehören zwei Kennzahlen an die Stelle des Einsatzes, nämlich die Wahrscheinlichkeit des Höchstgewinns und die durchschnittliche Auszahlungsquote je eingesetztem Euro. Suchen Sie diese Angaben; ihr Fehlen ist ein Befund.

Autoplay und Parallelspiel. Abs. 4 untersagt den selbsttätigen Start einer Runde, Abs. 10 das Spielen an mehreren Automaten zur gleichen Zeit, das der Anbieter technisch ausschließen muss. Jackpots, die aus Einsätzen oder Gewinnen für spätere Runden anwachsen, verbietet Abs. 8. Wo das eine dennoch möglich ist oder das andere angeboten wird, gilt § 22a nicht.

Der Hinweis auf das Monatslimit. Im erlaubten Markt wird spätestens bei der ersten Einzahlung über das anbieterübergreifende Einzahlungslimit informiert, weil der Anbieter den Stand vor jeder Buchung zentral abfragen muss – über die Limitdatei des Länderübergreifenden Glücksspielaufsichtssystems, kurz LUGAS, das von der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder geführt und technisch von Dataport betrieben wird. Fehlt dieser Hinweis vollständig, läuft das Konto nicht über die zentrale Datei.

Eine fünfte Beobachtung betrifft die Sperrdatei. Eine bestehende Sperre über OASIS beim Regierungspräsidium Darmstadt wirkt bei allen erlaubten Anbietern gleichzeitig, läuft mindestens drei Monate und wird nur auf Antrag aufgehoben. Wenn eine Anmeldung trotz bestehender Sperre funktioniert, ist das kein Vorteil, sondern ein eindeutiger Befund.

Wenn die Prüfung negativ ausfällt

Dann ist die Lage eindeutig, und sie sollte ohne Umschweife benannt werden. Ohne behördliche Erlaubnis ist es einem Betreiber untersagt, sein Angebot in Deutschland bereitzustellen oder dafür zu werben. Auch die Teilnahme steht unter Strafe, nämlich nach § 285 des Strafgesetzbuchs; ermittelt wird in der Praxis fast nur gegen Betreiber und Zahlungsabwickler, was aber nur die Durchsetzung beschreibt.

Daneben steht eine zweite Ebene, die vielen näherliegt, weil es um Geld geht. Vor Zivilgerichten sind Spielern mehrfach Verluste zugesprochen worden, die bei Anbietern ohne Erlaubnis entstanden waren, weil ein solcher Vertrag nichtig sein kann. Eine geschlossene Linie bilden diese Entscheidungen nicht, und über Teilfragen ist beim Bundesgerichtshof noch nicht entschieden. Wer darauf baut, sollte wissen, dass ein Prozessrisiko bleibt.

Praktisch wichtig ist in diesem Fall der Zahlungsweg. Zahlungsdienstleister dürfen unerlaubtes Glücksspiel nicht unterstützen, weshalb bei solchen Anbietern die gewohnten Methoden fehlen und Umwege an ihre Stelle treten. Jeder Umweg erschwert später den Nachweis, wohin das Geld geflossen ist – und für eine Rückforderung ist genau dieser Nachweis entscheidend. Mehr dazu unter Zahlungswege bei neuen Anbietern.

Diese Seite ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung; eine Einschätzung zum Einzelfall kann nur eine Anwältin oder ein Anwalt geben. Den vollständigen Rahmen mit allen Fundstellen finden Sie unter Neue Online Casinos Deutschland.

Ein letzter Hinweis, der hierher gehört: Das Spiel setzt Volljährigkeit voraus und birgt ein Suchtrisiko. Wer sein Einzahlungslimit nach unten setzt, braucht dafür bei erlaubten Anbietern weder einen Antrag noch Wartezeit. Rat und Hilfe gibt es kostenfrei und anonym bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung unter 0800 1 37 27 00, nachzulesen unter Verantwortungsvolles Spielen.

Häufige Fragen

Wo finde ich das Verzeichnis der erlaubten Anbieter?

Es wird von der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder mit Sitz in Halle an der Saale öffentlich geführt. Gesucht wird darin nach dem Namen der Gesellschaft, der im Impressum des Anbieters steht.

Warum suche ich nach der Gesellschaft und nicht nach der Marke?

Weil Erlaubnisse an Gesellschaften erteilt werden. Eine Marke kann anders heißen als ihr Betreiber, und ein Betreiber kann mehrere Marken führen. Die Suche nach dem Markennamen führt in beide Richtungen zu falschen Ergebnissen.

Reicht eine Lizenz aus einem anderen EU-Staat?

Nein. Mit dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 wurden virtuelle Automatenspiele und Online-Poker erlaubnispflichtig; wer sie hierzulande anbietet, braucht dafür die deutsche Erlaubnis.

Was bedeutet es, wenn die Erlaubnisart nicht passt?

Dass das Angebot, das Sie nutzen wollen, von der Erlaubnis nicht gedeckt ist. Eine Erlaubnis für Sportwetten deckt keine virtuellen Automatenspiele. Die Angebotsart steht als eigene Angabe im Verzeichnis.

Die Gesellschaft steht im Verzeichnis, die Marke nicht – ist das in Ordnung?

Das kann korrekt sein, weil Erlaubnisse gesellschaftsbezogen erteilt werden. Belastbar ist es nur, wenn der Gesellschaftsname im Impressum der Marke mit dem Eintrag übereinstimmt.

Ist ein Eintrag im Verzeichnis eine Garantie für pünktliche Auszahlungen?

Nein. Er bedeutet Bindung an die Vorgaben des Glücksspielstaatsvertrags und Aufsicht durch eine deutsche Behörde. Auszahlungsobergrenzen und Bonusbedingungen setzt der Anbieter weiterhin selbst.

Welche Gegenprobe kann ich ohne Anmeldung machen?

Die Einsatzskala im Demo-Modus, die Pflichtangaben am Einsatzfeld, das Fehlen einer Automatikfunktion und die Unmöglichkeit, zwei Spiele gleichzeitig zu öffnen. Alle vier folgen unmittelbar aus § 22a GlüStV 2021.

Was mache ich, wenn das Impressum unvollständig ist?

Die Prüfung endet dort. Ohne Firmenname, Sitz und Registernummer gibt es keinen Adressaten für einen Anspruch, und der Abgleich mit dem Verzeichnis ist nicht durchführbar.

Hilft eine Auskunft des Supports weiter?

Als Hinweis ja, als Nachweis nein. Belastbar ist allein der Eintrag im öffentlichen Verzeichnis, und der ist ohne Nachfrage einsehbar.

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Zuletzt geprüft am 2026-10-27 · 18+ · Verantwortungsvolles Spielen